Wolf Dieter Narr

Kommentare zum Problem von Grundrechten und
Organisation in der Verfassung der BRD


Audio-Dokumentation eines Vortrags an der Freien Universität Berlin, am 03.05.2001*
W D Narr

Im ersten Teil führt Wolf Dieter Narr aus, dass die BRD in einer Tradition stehe, deren Gesetze z.B. in Gestalt des Verwaltungsrechts, Beamtenrechts, Polizeirechts (1794), Strafrechts (von 1872 bzw. 1869), der Psychiatrie etc. lange vor der BRD entstanden seien und nicht aus dem Grundgesetz und den Menschenrechten abgeleitet werden können. Die Logik der Gesetzbücher, auch des BGB, habe ihre Wurzeln vielmehr im Kaiserreich, entstamme also einer Zeit vor dem Grundgesetz, die den Themenkreis "Menschenrechte" noch nicht kannte. Was zum Beispiel das Polizeirecht betrifft: Mit Meinungs- und Versammlungsfreiheit etwa sind Rechte verbunden, die erst nachträglich zm Polizeirecht hinzugekommen sind.

Im zweiten Teil fasst Wolf Dieter Narr zusammen, dass der Organisationsteil der Verfassung nicht die Folge des Grundrechteteils sein kann, da dieser historisch später komme. Im Hinblick auf die Frage, ob die Grundrechte durch die Organisationsdimension eingeschränkt werden oder nicht, entstehen zwei Problemsituationen.

Der dritte Teil erörtert das Problem 1, die Integritätssicherung. Je stärker Verwaltung und Regulierung werden, desto mehr greift der Staat in das Leben der Menschen mit dem Argument ein, dass er die Menschen schützen müsse. Aus dieser Schutzfunktion folgen staatliche Eingriffsrechte, z.B. gegen die organisierte Kriminalität. Gerade um das Recht auf physische Unversehrtheit seiner Bürger durchzusetzen, räumt sich der Staat ein Zugriffsrecht ein.
Damit entsteht eine komplexe Problematik, für die es keine schnelle Lösung gibt. Schon die Bestimmung dessen, was organisierte Kriminalität sei, fällt nicht leicht. Auf dem Hintergrund entsteht die Frage, wie weit die Einzelnen bereit sind Eingriffe mit welcher Tiefe zuzulassen. Die Eingriffstiefe bedarf ihrerseits eines Begründungszusammenhangs. Die Situation ist vergleichbar mit dem medizinischen Bereich. Die Chirurgie etwa greift den Körper, um seine Integrität herzustellen, massiv an und in ihn ein.

Im vierten Teil diskutiert Wolf Dieter Narr ein weiteres Problem im Zusammenhang des Konfliktfeldes zwischen Grundrechten und Organisation. Grundrechte sollen zwar für alle Menschen in gleicher Weise gelten, aber sie gelten innerhalb des geltenden Rechts in der BRD nur für Staatsbürger, aber nicht für Ausländer und Asylsuchende. Es stellt sich die Frage, nach dem Geltungsbereich der Grundrechte. Gehört die Beweglichkeit z.B. sich Arbeit zu suchen mit dazu?